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Wählen Sie die richtige Krankenversicherung
Leider ist es so, dass unser derzeitiges Krankenkassensystem nicht mehr in der Lage ist die Behandlungskosten für viele wichtige Therapien zu übernehmen,
von der Naturheilkunde ganz zu schweigen.
Eine Zusatzversicherung ist in Zukunft wohl allen in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten dringend anzuraten und wird nach der neuesten
„Gesundheitsreform" auch von vielen Krankenversicherungen angeboten.
Achten Sie dabei möglichst darauf, dass die Versicherung neben der Zahnbehandlung und anderen wichtigen - heute durch die gesetzlichen Krankenkassen nur noch unzureichend abgedeckten Bereichen - auch naturheilkundliche Leistungen durch den Heilpraktiker ersetzt.
Selbst wenn Sie schon in einer privaten Krankenversicherung Mitglied sind
sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau studieren. Fast immer finden Sie in den Bedingungen, dass die Leistungen vom Heilpraktiker ersetzt werden.
Im Kleingedruckten werden diese aber oft mit Hinweisen wie "sofern der
Heilpraktiker wissenschaftlich anerkannte Verfahren anwendet", oder ähnlich
eingeschränkt.
Außerdem wird die Leistung oft auf die Mindestsätze der Gebührenordnung von 1985 (die eigentlich sogar aus dem Jahre 1972 stammt, 1985 nur um einige
Therapien ergänzt wurde) beschränkt.
Dieser beträgt z.B. für eine vierstündige, homöopathische Anamnese 15,34 Euro. Dies´ entspricht also einem Bruttostundenlohn von 3,83 Euro. Das solche Werte völlig weltfremd sind, hiervon nicht einmal die Raumkosten gedeckt werden
können, versteht sich von selbst.
Hier sollten Sie also unbedingt darauf achten, dass Ihre Versicherung wenigstens die Höchstbeträge dieser völlig überholten Gebührenordnung übernimmt. Auch diese sind noch realitätsfern genug (ein neues Gebührenverzeichnis wird vom Bundeskartellamt u. den Beihilfestellen seit Jahren blockiert!).
Einige wenige Versicherungen erstatten jedoch deutlich höhere Sätze.
Bei Zusatzversicherungen ist es wichtig außerdem darauf zu achten, wieviel
Prozent des Rechungsbetrages erstattet werden und bis zu welchem Höchstsatz. Sonnst kann es Ihnen passieren, dass Sie eine vermeintlich günstige Versicherung abschließen, die aber nur 50% vom niedrigsten Satz der GbüH, im Falle der
Klassischen Homöopathie also 50% von Euro 15,34 bezahlt und den Betrag
außerdem auf z.B. max. 250,oo Euro im Jahr beschränkt.
Auch gibt es Versicherungen, die die Ihnen zugesagte Leistung nur erstatten, wenn Sie die Rechnungen Ihrer Therapeuten sammeln und zum Ende des Jahres
gemeinsam einreichen. Sie müssen dann als die Beträge solange „auslegen".
Es gibt also eine Reihe von Fallstricken zu beachten, wenn Sie eine Versicherung abschließen wollen, die Ihren Erwartungen entspricht.
Behalten Sie die obigen Anmerkungen im Hinterkopf, wenn Sie sich an
einen Versicherungsmakler wenden oder die folgenden LINKS aufrufen!
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